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   BPatG, 23.03.2005 - 14 W (pat) 61/04   

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https://dejure.org/2005,36371
BPatG, 23.03.2005 - 14 W (pat) 61/04 (https://dejure.org/2005,36371)
BPatG, Entscheidung vom 23.03.2005 - 14 W (pat) 61/04 (https://dejure.org/2005,36371)
BPatG, Entscheidung vom 23. März 2005 - 14 W (pat) 61/04 (https://dejure.org/2005,36371)
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  • BPatG, 14.01.2002 - 10 W (pat) 23/01
    Auszug aus BPatG, 23.03.2005 - 14 W (pat) 61/04
    Der Sachverhalt stellt sich aus der patentamtlichen Rekonstruktion der vernichteten Originalakte der Patentanmeldung 195 19 065.3 sowie aus der Akte des Beschwerdeverfahrens des BPatG 10 W (pat) 23/01, in dem die Original-Anmeldeakte noch vorgelegen hat, wie folgt dar:.

    Dem Votum der Akte 10 W (pat) 23/01 lässt sich entnehmen, dass die in der PZU vermerkte Niederlegung mit zwei Namenskürzel unterschrieben ist und der Zustellungsvermerk auf der Postsendung selbst von einem weiteren Postbediensteten unterzeichnet ist, dessen Unterschrift mit den Namenskürzeln nicht übereinstimmt.

    Über diese Beschwerde hat der 10. Senat ( juristischer Beschwerdesenat) des BPatG mit Beschluss vom 14. Januar 2002, Az 10 W (pat) 23/01, entschieden.

    Wegen der Einzelheiten wird auf den rekonstruierten Akteninhalt P 195 19 065.3 sowie auf die Akte 10 W (pat) 23/01 und dort insbesondere auf den Beschluss des 10. Senats vom 14. Januar 2002 Bezug genommen.

    Die Frage der Zustellung konnte im Beschwerdeverfahren 10 W (pat) 23/01 nicht geklärt und entschieden werden, weil es dem 10. Senat verwehrt war, sich damit zu befassen, da gegen den Beschluss vom 9. Dezember 1996 damals noch keine Beschwerde eingelegt war und nur bei Einlegung dieses Rechtsbehelfs die Wirksamkeit der Zustellung dieses Beschlusses überprüft werden kann.

    Aus der beigezogenen Akte des 10. Senats - 10 W (pat) 23/01 - ergibt sich, dass der Zurückweisungsbeschluss bei der Post in R... hinterlegt und am 13. März 1997 an das DPA zurückgesandt worden ist, die Niederlegung mit zwei Namenskürzel (Paraphen) unterschrieben ist und der Zustellungsvermerk auf der Postsendung selbst von einem weiteren Postbediensteten unterzeichnet ist, dessen Unterschrift mit den Namenskürzel nicht übereinstimmt.

  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 216/89

    Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus BPatG, 23.03.2005 - 14 W (pat) 61/04
    Allerdings kann nach § 418 Abs. 2 ZPO derjenige, zu dessen Nachteil sich die gesetzliche Beweisregel auswirkt, den Beweis für die Unrichtigkeit der beurkundeten Tatsachen antreten (BGH NJW 1990, 2125).
  • BGH, 30.03.2000 - IX ZR 251/99

    Vermutung der Richtigkeit des Eingangsstempels

    Auszug aus BPatG, 23.03.2005 - 14 W (pat) 61/04
    Ein bloßes Bestreiten genügt hierfür nicht (BGH NJW 2000, 1872, 1873).
  • BFH, 17.12.1996 - IX R 5/96

    Durch die Deutsche Post AG vorgenommene Zustellungen sind wirksam

    Auszug aus BPatG, 23.03.2005 - 14 W (pat) 61/04
    Üblich ist der Einwurf in den Hausbriefkasten (BFH in der nicht veröffentlichten amtlichen Sammlung 1996, 567, zitiert in BFHE 183, 3).
  • BFH, 29.04.1998 - IV B 15/97

    Zustellung einer Ladung mittels Postzustellungsurkunde

    Auszug aus BPatG, 23.03.2005 - 14 W (pat) 61/04
    Die PZU begründet zwar als öffentliche Urkunde i. S. des § 418 Abs. 1 ZPO in Verb. mit § 98 VwGO den vollen Beweis der darin vom Postzusteller bezeugten Tatsachen (BFH IV B 15/97 zitiert von Vahle, Jürgen in DVP 2000, 264 mit Hinweis auf weitere, jeweils nicht veröffentlichte Beschlüsse des BFH).
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